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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
NF Media Group, eine Marke und Angebot der Palmstone Group Ltd. (im Folgenden "Palmstone Group" genannt).
§ 1 Anwendungsbereich
Alle Leistungen und Angebote von der Palmstone Group erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Palmstone Group mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sie gelten auch für Verträge, die durch Annahme eines Angebotes schriftlich oder per Email bestätigt werden.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
Die Palmstone Group erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen des Onlinemarketings, Social Media sowie Websitengestaltung.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von der Palmstone Group zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Palmstone Group bleibt der Vergütungsanspruch von der Palmstone Group unberührt. Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (auch Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich und stellt die Palmstone Group von allen hieraus erwachsenden Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Erreichung eigener Ziele und Erfolge von seiner Mitwirkung abhängt und daher von zentraler Bedeutung ist. Er sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch die Palmstone Group dafür, dass die Palmstone Group alle notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Der Erfolg der Zusammenarbeit hängt weiter davon ab, dass der Kunde alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, unverzüglich trifft und allenfalls erforderliche Zustimmungen einholt (z.B. Zustimmungen der Konzernleitung, des Aufsichtsrats, der Mitarbeiter, des Betriebsrats etc.). Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen. Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht werden, wird der Kunde die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist.
Sollte sich das mit dem Kunden vereinbarte Projekt mehr als 3 Monate durch das Verschulden des Kunden verzögern, bleibt der Vergütungsanspruch von der Palmstone Group unberührt und der Dienstleistungsanspruch verfällt.
In sofern der Kunde durch nicht Bereitstellung von technischen Zugangsdaten oder etwaiger anderer Mittel die Auftragserfüllung für die Palmstone Group unmöglich macht, entfällt der Dienstleistungsanspruch der nicht erfüllbaren Dienstleistung. Der Vergütungsanspruch bleibt hierbei unberührt.
§ 4 Abnahme der Leistung und Mängelrüge
Sofern eine Leistung von der Palmstone Group ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze. Die Palmstone Group kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. Palmstone Group kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Palmstone Group nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Palmstone Group berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Eine Korrektur der durch Palmstone Group angefertigten Leistungen ist nur einmal kostenfrei möglich. Ausgeschlossen hiervon sind Korrekturen im Bereich des SEOs oder der diesbezüglichen Content Pakete. Darüberhinausgehende Korrekturen werden dem Kunden berechnet. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Palmstone Group gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Palmstone Group hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 5 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen der Palmstone Group, die als NF Media Group auftritt und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der Palmstone Group, die als NF Media Group auftritt, annimmt. Die Annahmeerklärung kann schriftlich, in Textform, fernmündlich (z.B. per Telefon- oder Videokonferenz) oder mündlich erfolgen. Falls das Vorgespräch über Fernkommunikationsmittel stattfindet, willigt der Kunde ein, dass die Agentur das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
§ 6 Zahlungen, Preise, Bedingungen
Die Preise, die von Palmstone Group angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird. Die Bezahlung der Leistungen von Palmstone Group erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Palmstone Group ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Palmstone Group ist anders lautend. Eine everfind erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sofern mit Palmstone Group als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Palmstone Group ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Palmstone Group anzufragen. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Palmstone Group zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen. Die Aufrechnung ist wechselseitig nur mit nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die vereinbarte Vergütung von everfind in Bezug auf deren Beratungs- & Agenturdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten. Etwaige Kosten von Lizenzen für die Inanspruchnahme von Drittanbieterservices sowie Werbekosten von Drittanbietern (Anzeigenplattformen wie Google, Facebook, Indeed o. ä.) sind in der vereinbarten Vergütungspauschale von Palmstone Group nur enthalten, wenn diese ausdrücklich im Angebot benannt sind. Anderenfalls hat der Kunde entsprechend anfallende Kosten separat zu tragen. Für Foto- und/oder Videoproduktionen, bei denen Palmstone Group zum Kunden anreisen muss, werden Fahrtkosten in Höhe von 0,70 € pro Kilometer berechnet. Falls eine Übernachtung notwendig ist, wird eine Übernachtungspauschale von 100 € erhoben. Diese Kosten werden nach Abschluss der Produktion in Rechnung gestellt. Palmstone Group bemüht sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten und den kürzesten Weg zum Kunden zu wählen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, eigene Fahrzeuge oder Übernachtungsmöglichkeiten bereitzustellen, um die Kosten zu minimieren, es sei denn, es wurde ausdrücklich mit unserem Unternehmen vereinbart. Absagen von vereinbarten Shooting-Terminen haben 48 Stunden zuvor zu erfolgen, andernfalls werden die angefallenen Kosten, mindestens aber 300,-- zzgl. MwSt., als Kostenpauschale fällig.
§ 7 Kündigung, Laufzeit
Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit wie in mündlicher Form besprochen gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Für jegliche Projekte gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, es sei denn anders in einem, separat zur Dienstleistung abgeschlossenen Vertrag, vereinbart. Bei Projekten, bei denen eine Einmalzahlung sowie eine monatliche Pauschalgebühr anfällt gilt diese Laufzeit ab dem Tag der ersten monatlichen Pauschalgebühr. Die Laufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, sollte der Vertrag nicht 3 Monate im Vorraus gekündigt werden. Ein Beispiel hierfür wäre die ein Set-Up Gebühr eine Betrages, der einmalig entrichtet wird und danach eine monatliche Anschluss gebühr für die Verwaltung des Projekts, Optimierungen etc. Für Projekte im Bezug auf Webseiten Erstellung und Gestaltung gilt: Die standardmäßige Erfüllungszeit für ein solches Projekt beträgt 3-6 Monate, kann sich aber auch verzögern. Sollte eine Verzögerung des Projekts durch den Kunden um mehr als 2 Monate enstehen, so bleibt der Vergütungsanspruch von der Palmstone Group unberührt und der Dienstleistungsanspruch verfällt. In Bezug auf die Buchung von Recruiting gilt: Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben. Absatz 1 gilt nicht in Bezug auf Verträge über die Erstellung von Fotografien. Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 9 Verzug
Fristen für die Leistungserbringung durch Palmstone Group beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Palmstone Group eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Palmstone Group vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Palmstone Group sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Palmstone Group in Verzug, ist Palmstone Group berechtigt, den Gesamtbetrag einzufordern und den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Palmstone Group wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme
Falls sich Palmstone Group und/oder der Kunde öffentlich bewerten (z. B. mit Sternen oder Kommentaren), äußern sie sich wohlwollend hinsichtlich der gemeinsamen Zusammenarbeit und den jeweiligen Vertragspartner, auch nach Vertragsende. Gesetzliche Äußerungsrechte bleiben hiervon unberührt. Sofern der Kunde an Communities und Gruppen teilnimmt, die ausschließlich von Palmstone Group organisiert und verantwortet werden (z.B. auf Facebook), nimmt er Rücksicht auf die Interessen der Palmstone Group. Sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen der Palmstone Group innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen, kann die Palmstone Group, den Kunde von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft ausschließen.
§ 11 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die Palmstone Group sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken der Palmstone Group. Der Kunde verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäftsgeheimnisse der Palmstone Group und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
§ 12 Auftragsverarbeitung
Der Kunde allein ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung für die Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) als auch der anderen Bestimmungen über den Datenschutz verantwortlich. Der Kunde hat Palmstone Group unter Angabe von Kontaktdaten (Name, Organisation, Telefonnummer etc.) die Personen schriftlich mitzuteilen, die gegenüber Palmstone Group in Bezug auf die Auftragsdatenbearbeitung weisungsberechtigt sind oder als Ansprechpartner auftreten. Der Kunde hat die Palmstone Group über bekannt gewordene Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsdatenverarbeitung unverzüglich und vollständig zu informieren. Palmstone Group wird die an sie übermittelten Daten zweckbestimmt und nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, nutzen und verarbeiten. Dabei wird Palmstone Group die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DS-GVO treffen, um die Datenschutzvorschriften einzuhalten und zu gewährleisten. Bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder andere Unregelmäßigkeiten, die die Verarbeitung der Daten des Kunden betreffen, wird Palmstone Group den Kunden umgehend informieren. Palmstone Group wird auf schriftliche Anfrage des Kunden hin diesem jegliche Informationen bereitstellen, die er zur Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen benötigt. Soweit everfind zur Vertragserfüllung Subunternehmer beauftragt, so werden deren vertraglichen Vereinbarungen so gestaltet, dass sie den Anforderungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit dem Vertrag zwischen dem Kunden und der Palmstone Group entsprechen.
§ 13 Nutzungsrechte
In Bezug auf die Buchung von Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Palmstone Group erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit. In Bezug auf die Erstellung von Fotos und Videos gilt: Der Kunde erhält ein dauerhaftes, einfaches und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Die Absätze 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Palmstone Group nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Palmstone Group über. Die Weitergabe von Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 14 Haftung
Palmstone Group haftet nicht auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Palmstone Group nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Palmstone Group nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Der Kunde gewährleistet, dass Palmstone Group überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Palmstone Group insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der verursachten Rechtsverfolgungskosten frei. Palmstone Group weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google und Facebook jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen, einzustellen, zu löschen oder ein gesamtes Werbekonto zu deaktivieren. Für ein solches Vorgehen ist Palmstone Group nicht verantwortlich.
Eine Haftung der Palmstone Group ist ausgeschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Palmstone Group und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Palmstone Group maßgebend. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern. Erfüllungsort ist der Sitz von Palmstone Group. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Palmstone Group.